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Satire mit Hoheitszeichen: Peng darf nicht, was Böhmermann darf, sagt Deutschland

Das Bundesinnenministerium lässt ein satirisches Video bei YouTube sperren. Dagegen wehrt sich der Mutterkonzern Google heute vor dem Berliner Landgericht. Die Künstlergruppe Peng freut sich – und kritisiert beide Seiten.

Schloss Neuschwanstein
In der Auseinandersetzung geht es um das Logo des Bundesministerium, nicht um dieses bekannte Schloss. – Alle Rechte vorbehalten Imago / Action Pictures

Das Verfahren Bundesrepublik Deutschland vs. Google um die Verwendung des Logos des Bundesinnenministeriums durch Künstler bei einer Kommunikationsguerilla-Aktion geht weiter. Der Fall wird am heutigen Dienstag vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Google wehrt sich gegen die Sperrung eines Videos, in dem Aktionskünstler:innen das Logo des Bundesministerium des Innern (BMI) genutzt hatten. Die Bundesrepublik sieht in dem Video ihr Hoheitszeichen verletzt.

Mit der „Seebrücke des Bundes“ hatten die Aktionskünstler:innen im Jahr 2018 eine gefälschte Kampagnen-Webseite (noch verfügbar im Web Archive) des BMI veröffentlicht. Auf dieser Seite wurde behauptet, Deutschland nehme bis Ende 2019 freiwillig alle Menschen auf, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet würden. Dafür setze das Ministerium auf eine starke Zivilgesellschaft und empfahl die Gründung von Ortsgruppen.

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Die Seebrücke entstand damals wirklich und ist bis heute ein großes Bündnis von zivilgesellschaftlichen Geflüchteteninitiativen. Die Webseite und das dazugehörige Werbevideo, das mit dem Logo des Bundesministeriums endete, waren wiederum frei erfunden – woraufhin das BMI gegen Google vorging, damit Erfolg hatte und das besagte Video gerichtlich sperren ließ.

Dabei hat der Staat bei der rechtlichen Bewertung solcher Satire-Aktionen durchaus einen Spielraum. Auch der Satiriker Jan Böhmermann verwendete schon das Logo des Ministeriums in einer ganzen Reihe von Videos, in denen er eine Kooperation seiner Sendung mit dem Ministerium behauptete. Gegen diese Videos ging das Innenministerium nicht vor.

Googles Youtube wehrte sich heute vor dem Landgericht Berlin weiter gegen die angeordnete Sperrung und beruft sich dabei auf die Kunstfreiheit. Da das Video in der Öffentlichkeit mit dem Berliner Aktionskunst-Kollektiv Peng in Verbindung gebracht wird, hatte Google die Künstler:innen um eine Stellungnahme für das Gericht gebeten.

Wenn zwei sich streiten

„Es kommt nicht oft vor, dass zwei Gegner sich streiten, die wir beide schon mal aufs Korn genommen haben. Bei solch einem Festtag wollen wir natürlich unseren Senf sowohl zur BRD wie auch Google dazugeben“, sagt eine Sprecherin des Kollektivs gegenüber netzpolitik.org.

Folglich spart die Stellungnahme auch nicht an Kritik an Google und fordert nicht nur eine höhere Besteuerung des Konzerns, sondern erklärt dessen Plattform YouTube zur öffentlichen Infrastruktur, die unter demokratische Kontrolle gestellt gehöre.

Wir dokumentieren die Stellungnahme von Peng, die auch dem Gericht zuging, hier in voller Länge (Rechtschreibfehler im Original):

Sehr geehrte*r vorsitzende*r Richter*in, sehr geehrte Staatsanwaltschaft, sehr geehrte*r Angeklage*r der Verfahrenssache Google gegen die Bundesrepublik Deutschland, werte Öffentlichkeit,

ich schreibe Ihnen als Mitglied und Vertreter des sogenannten Peng Kollektivs, einer Gruppe von Handwerker*innen, Wissenschaftlerinnen, Aktionskünstler*innen und Arbeitslosen, die sich auf die Kunst der Subversion und des zivilen Ungehorsams zum Zwecke sozialer und ökologischer Gerechtigkeit spezialisiert hat.

Im Jahre 2018 kursierte ein Video im Namen des Innenministeriums, in dem dazu aufgerufen wurde, sich für die Aufnahme von Geflüchteten stark zu machen. Da auf Bundesebene ein ehemaliger Innenminister namens Horst Lorenz Seehofer alles dafür tat, dass eine Kultur der Verachtung gegenüber Schutzsuchenden salonfähig wurde, was allgemein durch verschiedene Medien kommentiert und somit weitläufig bekannt war, appellierten die Autor*innen des Videos zu einer strategischen Kehrtwende: wenn auf Bundesebene nicht mehr mit der Achtung der Menschenrechte zu rechnen war, so sollten doch auf lokaler Ebene Zeichen gesetzt werden. Jedes Dorf, jede Stadt, so hieß es im Video, sollte sich organisieren und Aktionen veranstalten um zu einem „sicheren Hafen“ zu werden, um öffentlich zu bestätigen, dass die Kommunen und Gemeinschaften sich über die Aufnahme von Menschen in Seenot freuen würden. Somit wuchs der Druck: ein Innenminister stand einer Masse an Kommunen gegenüber, die sagten: wir wollen und können Menschen aufnehmen. Ein Bürgermeister der CDU spekulierte im Laufe der Seebrückenkampagne sogar öffentlich, ob er sich im Rahmen des zivilen Ungehorsams selbst in einen Bus setzen und Geflüchtete in Italien abholen sollte. Es ging nicht nur um Menschenwürde, es ging auch um den Zusammenfall Europas, da Italien als Land an der Außengrenze von Deutschland im Rahmen der Schengener Abkommen im Stich gelassen wurde. Wir wissen heute, wie die letzten Wahlen ausgegangen sind – sicherlich auch ein Ergebnis der Horst-Lorenz’schen Politik.

In dieser politischen Situation also ein Video, was mit dem künstlerischen Mittel des „Was wäre wenn“ operierte. Was wäre, wenn Deutschland das einzig Richtige tun würde: Was wäre, wenn Deutschland keine weiteren Verhandlungen blockieren würde? Wenn Deutschland, als eines der wirtschaftsstärksten Länder Europas, stattdessen alle fliehenden Menschen aufnehmen würde, um dann das Dublin-Abkommen, wonach Geflüchtete im ersten Land Asyl beantragen müssen, in dem sie auch stranden, neu verhandeln zu können. Ein absurdes Abkommen, da es ohne Trickserei kaum möglich ist, aus einem libanesischen, syrischen oder somalischen Krieg nach Europa flüchtend, direkt in Deutschland anzukommen.

Kurzum: Jan Böhmermann, der von Erdogan und Angela Merkel quasi als Bundessatiriker geadelte Fernsehmoderator, teilte das Video als erstes. Der selbe Moderator übrigens, der auch verschiedene Videos von „Grundi“, dem Grundgesetz veröffentlichte und es als gemeinsame Kampagne vom Neo Magazin Royale und dem Bundesinnenministerium des Innern, für Bau und Heimat inklusive Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichte. Auch hier ging es um Grundrechte, die durch die Bundesregierung nicht ausreichend durchgesetzt werden.

Die Bewegung Seebrücke wurde zu einer der erfolgreichsten Bewegungen zur Entkriminalisierung von Seenotrettung. Über 300 Städte bekannten sich öffentlich als „sichere Häfen“, unheimlich engagierte zivilgesellschaftliche Kräfte gaben einem großen Teil der verzweifelten Bevölkerung eine Stimme und ein direkt-demokatisches Mittel zur Kritik der politischen Führung. Bei der letzten Wahl wurde der sich „bis zur letzten Patrone“ gegen Einwanderung sträubende Innenminister-Horst schließlich abgewählt.

Doch die Bundesregierung klagt weiter. Sie klagt nicht gegen die Urheber*innen des Videos, einer Gruppe von Künstler*innen, die sich für soziale Gerechtigkeit einsetzen, in diesem Fall für die Grundrechte von Geflüchteten. Nein, sie klagt gegen Youtube, also den Mutterkonzern Google. Damit es nicht nach Zensur riecht, in einer politisch angeheizten Debatte, zückt sie offenbar gewissermaßen das Schwert eines Bundes-Urheberrechts. Hoheitszeichen dürften nicht einfach so verwendet werden, eieiei. Na herzlichen Glückwunsch. Und Google reagiert – völlig zurecht – mit dem Verweis auf Kunstfreiheit.

Schauen wir uns aber mal diese Organisation an: Google. Ein Unternehmen, was bei liberalen Jurist*innen ohnehin nicht sonderlich beliebt ist, da es organisiert in unsere Privatsphäre eindringt. Google hat das groß gemacht, was die Harvard-Ökonomin Shoshana Zuboff „Überwachungskapitalismus“ nennt: So viele Daten über Menschen wie möglich sammeln und in individuellen Profilen zusammenzuführen, um ihr Verhalten analysieren und vorhersagen und sie bessere manipulieren zu können. Google kassiert Strafen für Datenschutz und Wettbewerbsverstöße am laufenden Band. Allein in der Liste der 20 größten Datenschutzbußgelder aller Zeiten ist Google sechs mal vertreten. Die umfangreichen Datensammlungen nutzt Google, um „KI“ zu trainieren, diese Fähigkeiten stellt der Konzern dann auch gern dem US-Militär zur Verfügung.

Lustigerweise hatten wir 2014 das Google-Logo bereits genutzt als wir in ihrem Namen auf einer der größten Tech-Konferenzen Europas, der re:publica auftraten und erfundene Überwachungsprodukte vorstellten. Auch Google wollte uns damals zerstören und berief sich auf US-amerikanische Trademark-Gesetze. Wir lachten, die Jurist*innen der Electronic Frontier Foundation lachten mit, Mozilla und Wikimedia klatschen aus dem Publikum und Google musste sich schließlich eingestehen, dass sie doch besser darauf verzichten, gegen Kunstfreiheit vorzugehen. Es wirkt also ein wenig bigott.

Es wirkt, als wollten sowohl Google als auch Deutschland eigentlich gegen Grundrechte vorgehen, wenn ihnen politisch nicht passt, was öffentlich verhandelt wird.

Das Problem, das in dieser Verhandlung am 22. November 2022 vor dem Berliner Landgericht deutlich wird, ist eigentlich ein ganz anderes. Natürlich sollten wir jederzeit, an jedem Ort satirisch und künstlerisch mit Logos und Hoheitszeichen agieren können, genauso wie wir Präsidenten beleidigen können sollten, wenn sie Grundrechte mit Füßen treten. Das gehört zu den Fundamenten unserer Demokratie.

Das grundlegende Problem bei Google ist aber, dass wir von einer öffentlichen Infrastruktur sprechen, die privat behandelt wird. Wie Google und Youtube als Infrastruktur der digitalen Öffentlichkeit funktionieren, wie sie Moderationsentscheidungen treffen, wie sie vermeintlich Copyright-Verstöße wegfiltern und toxische Inhalte empfehlen, ist extrem intransparent und häufig ziemlich gefährlich, nicht zuletzt für den erhalt einer aufgeklärten Demokratie.

Dazu kommt, dass Google einer der mächtigsten Lobbyisten weltweit ist.Es ist ein Unternehmen, das durch legale Tricks Steuerzahlungen vermeidet, zunächst in Irland und nun mit geheimen Deals in der Schweiz. Wir, die Steuerzahler*innen, finanzieren diese Infrastruktur doppelt: durch unsere Daten, die Google für Werbetreibende nutzt und durch den Verzicht auf Steuereinnahmen. Durch die Marktstellung nimmt Google eine solch entscheidende Rolle für die öffentliche Meinungsbildung ein, dass wir es als Marktplatz beschreiben können, als grundlegende Infrastruktur die zu groß und zu unvermeidbar ist, um weiter in privater Hand zu bleiben. Google ist defakto bereits öffentliche Infrastruktur und gehört daher auch von Bürger*innenhand kontrolliert. Google gehört vergemeinschaftet.

Und auf dieser Grundlage, eines öffentlichen Raumes, sollte auch geurteilt werden: was würde passieren, wenn eine Künstler*innengruppe auf einem öffentlichen Platz eine satirische Rede des Innenminsteriums inszenieren würde, inklusive wehender Deutschlandflagge und dem Emblem des Innenministeriums?

Eigentlich ist es einfach. Das Innenministerium sollte aufhören, gegen Seebrücken-Videos vorzugehen und stattdessen private Tech-Giganten in demokratische Kontrolle bringen. Alles andere ist albernes Klein Klein, was als weiterer Schlag gegen die Demokratie gelesen werden kann. Und jede gut bezahlte Juristin, die sich dafür einspannen lässt, verschwendet ihre Arbeitzeit, wenn es darum geht, Rechtsordnung der Demokratie nachhaltig zu wahren. Oder, wie der große Philosoph Sigmar Gabriel einmal sagte: Google gehört zerschlagen.

Mit freundlichen Grüßen,

Bommel – für Ihr stets getreues Peng Kollektiv


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