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Datenschutz: Verbraucherschützer*innen klagen gegen Teslas Wächter-Funktion

Ein Tesla-Auto steht vor einer Wand mit großer Aufschrift "TESLA"
Wenn der Wächter-Modus aktiviert ist, überwacht das Auto seine Umgebung. Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tesla Fans Schweiz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Tesla beim Landgericht Berlin. Unter anderem wirft der Verband Tesla vor, Kund*innen zu verschweigen, dass bei der Verwendung des sogenannten Wächter-Modus „eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist“. Sie würden dadurch Bußgelder riskieren.

Wenn der Wächter-Modus in Tesla-Fahrzeugen aktiviert ist, erfassen die am Fahrzeug verbauten Sensoren und Kameras die Umgebung. Wenn die Software eine „mögliche Bedrohung“ erkennt, zeichnen Kameras die Umgebung auf und speichern die Aufnahmen gegebenenfalls. Das kann etwa der Fall sein, wenn sich jemand an das Auto anlehnt. Besitzer*innen können sich die Aufnahmen auch live über eine App ansehen.

Tesla-Fahrer*innen können Bußgelder drohen

Was Tesla-Fahrer*innen oft nicht wissen: Die Funktion ist in Deutschland in vielen Fällen gar nicht erlaubt. Der Wächter-Modus dürfe nicht grundlos durchgehend auf Parkplätzen aktiviert werden, sagte ein Behördensprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Tagesspiegel. Sollten Passant*innen, die gegen ihren Willen gefilmt werden, sich bei der Behörde beschweren, droht dem Besitzer des Autos ein Bußgeld.

Tesla sieht die Verantwortung bei seinen Kund*innen: Auf der deutschen Support-Seite heißt es, die Fahrer*innen seien alleine dafür verantwortlich, „alle vor Ort geltenden Vorschriften und Eigentumsvorbehalte im Hinblick auf die Verwendung von Kameras zu prüfen und einzuhalten.“

Der vzbv kritisiert hingegen, dass die Funktion überhaupt zugelassen wurde: „Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen des vzbv in einer Pressemitteilung. Sie fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten.

Für Aufregung sorgte die Wächter-Funktion vor einigen Wochen auch bei der Polizei Berlin. Aus Angst, die Autos könnten vertrauliche Vorgänge auf dem Polizeigelände filmen, wollte der Sicherheitschef des Landeskriminalamts Teslas die Zufahrt auf „alle Liegenschaften des Polizeipräsidiums und des Landeskriminalamtes“ verbieten. Am nächsten Tag distanzierte sich die Polizei aber von dem Verbot, das in einem internen Rundschreiben angekündigt wurde. Das Schreiben habe vielmehr der Sensibilisierung gedient.

Neben der Kameraüberwachung geht es in der Klage auch um Teslas Werbeversprechen zum CO₂-Ausstoß: Tesla wirbt für eines der Automodelle mit Emissionen von 0 Gramm pro Kilometer, verkauft aber Emissionsrechte im Wert von bis zu 1,6 Milliarden US-Dollar pro Jahr. So dürfen andere Autohersteller dann mehr ausstoßen, als von Grenzwerten eigentlich vorgegeben. Darauf weise Tesla jedoch nur schwer auffindbar hin. Nach Auffassung des vzbv werden Verbraucher*innen so in die Irre geführt.


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