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Zu viel Überwachung: Teslas dürfen bei Berliner Polizei nicht auf den Hof

Kameras in Tesla-Frontscheibe
Alleine in der Frontscheibe hat ein Tesla mehrere Kameras. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / MiS

Mit Update unten

Die Berliner Polizei will nicht mehr, dass Fahrzeuge des Herstellers Tesla auf ihre Liegenschaften fahren. Der Polizei stört sich dabei an der umfassenden Überwachungs- und Kameratechnik der Autos. In einem Rundschreiben, das dem Berliner Boulevardblatt BZ vorliegt, heißt es, dass die Elektrofahrzeuge „eine sicherheitsrelevante Gefährdung für Mitarbeitende, Dritte (Sicherheit und Datenschutz) sowie die Liegenschaften der Polizei Berlin (Objektsicherheit)“ darstellen würden. Die Polizei hat die Echtheit des Schreibens gegenüber der BZ bestätigt.

Screenshot
Screenshot des Rundschreibens der Berliner Polizei. - Alle Rechte vorbehalten Polizei Berlin / BZ

Laut dem internen Schreiben hat sich die Berliner Polizei im Januar 2022 das erste Mal damit beschäftigt. Im Schreiben heißt es: „Darin wird auf einen Fernsehbeitrag des ZDF aufmerksam gemacht, wonach sämtliche Fahrzeugmodelle des Herstellers Tesla permanent ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfeldes anfertigen und diese Aufnahmen ausleiten. Diese Aufnahmen werden auf im Ausland (Niederlande) befindlichen Servern der Firma Tesla dauerhaft gespeichert. Die dortige weitere Verarbeitung ist für Nutzende eines Tesla nicht nachvollziehbar.“

Laut einem Bericht des Tagesspiegels hat die Polizei Sorgen, dass die Autos Sicherheitsbereiche wie Munitionsbunker, Tarnkennzeichen oder Spezialkräfte und Zivilermittler:innen filmen könnten. Laut dem Schreiben muss nun jede Polizeidirektion dafür sorgen, dass bestimmte Bereiche nicht aufgenommen werden. Mitarbeiter:innen, die privat einen Tesla fahren, könnten wohl Parkplätze mit Sichtschutz bekommen. 

Immer mehr Kamera-Augen im öffentlichen Raum

Wenn es sie nicht selbst betrifft, ist die Polizei jedoch offen für die Überwachungsbilder der Teslas und nutzt sie für Ermittlungen. Die Eigenschutzmaßnahme der Polizei weist auf ein generelles Problem mit neuen Autos hin: Der Anstieg an Überwachungsdaten, die nicht nur die Fahrer:innen betreffen, sondern unbeteiligte Verkehrsteilnehmende und Passant:innen.

Im Falle von Tesla und der Polizei geht es vor allem um den sogenannten Wächter-Modus von Tesla-Fahrzeugen. Diese permanente Kameraüberwachung wertet aus, wann eine „Bedrohungslage“ für das Fahrzeug entsteht und informiert dann die Besitzer:in über die App, die sich live dazuschalten kann. Dieser Wächter-Modus darf laut der Berliner Datenschutzbeauftragten „nicht grundlos“ aktiviert werden, sonst drohen sogar Bußgelder, schreibt der Tagesspiegel.

Update 23.6., 15:35 Uhr:
Laut einem Bericht des Tagesspiegels rudert die Polizei mittlerweile zurück. Dort heißt es:

Ein generelles Einfahrverbot für bestimmte Fahrzeuge bestehe aktuell nicht, sagte ein Sprecher. Klar ist nur: Die Behörde sucht gerade Wege, um mit den Überwachungssystemen moderner Fahrzeuge umzugehen. Das Tesla-Hausverbot für Polizeipräsidium und LKA sei im „Vorgriff auf eine abschließende behördenweite, auf die jeweilige Liegenschaft individuell abgestimmte Regelungslage“, erlassen worden. Sie solle „die fortwährende Entwicklung der IT in Kraftfahrzeugen“ berücksichtigen, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Da sich diese Regelung „noch in Prüfung befindet“, entfalte das Schreiben des LKA-Sicherheitschefs „zunächst keine Wirkung“, sondern „dient lediglich der Sensibilisierung“.


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