Die Polizei in Nordrhein-Westfalen setzt immer mehr Menschen mit klimapolitischem Hintergrund in einem außergewöhnlich langen Gewahrsam fest. Rechtliche Grundlage dafür ist das geänderte Polizeigesetz des Landes. Eine Recherche von Krautreporter hat nun erstmals Zahlen zu diesen Gewahrsamnahmen veröffentlicht.
Im Jahr 2018 hatte das Bundesland ein neues Polizeigesetz mit erweitertem Präventivgewahrsam bekommen, gerechtfertigt wurde dieses vom NRW-Innenministerium mit Befugnissen gegen Terroristen. Mit der Gesetzesänderung wurde ein Gewahrsam von bis zu sieben Tagen und bei einer drohenden Gefahr bis zu 28 Tagen ermöglicht – ohne, dass eine Straftat vorliegen muss. Im Grundgesetz ist eigentlich geregelt: „Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten“. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen muss ein Gericht am Folgetag entscheiden.
Die Polizei in NRW nutzt laut einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage das Mittel des längerfristigen Gewahrsams immer häufiger: Waren im Jahr 2019 noch 35 Menschen in einem solchen Langzeitgewahrsam, sind es 2021 fast dreimal so viele gewesen.
Bei Krautreporter heißt es:
Schaut man sich an, wer da festgenommen wird, ergibt sich für den gleichen Zeitraum 2019 bis 2021 ein eindeutiges Bild: Kein einziger rechter Gefährder wurde in Gewahrsam genommen, sechs religiös motivierte Gefährder – und insgesamt 74 Menschen im Zusammenhang mit Klimaprotesten.
Nun landen also kaum die mutmaßlichen Terroristen, mit denen das Gesetz begründet wurde, in präventiver Haft, sondern Klima-Aktivist:innen. Schon ein Jahr nach Einführung des Polizeigesetzes zeichnete sich dieser Trend ab. Von einer „Lex Hambi“ war damals die Rede, also einem Gesetz, das sich gegen die Klimaproteste im Hambacher Forst richte.
Besonders gegen Klima-Aktivismus
Weil Aktivist:innen als Form des zivilen Ungehorsam oftmals auch die Identitätsverweigerung nutzen, keine Ausweise bei sich tragen und sich die Fingerkuppen mit Sekundenkleber verkleben, ist bei der Polizei nach einer Blockade-Aktion keine Identitätsfeststellung möglich. Die Identitätsverweigerung nimmt die Polizei dann als Vorwand, diese Aktivist:innen so lange in Gewahrsam zu halten, was wegen der Blockade selbst gar nicht möglich wäre.
Dass in Nordrhein-Westfalen Gesetze vermehrt gegen Klima-Aktivist:innen genutzt werden oder sogar für sie geschrieben werden, ist kein Einzelfall. Im neuen umstrittenen Versammlungsrecht, welches die Demonstrationsfreiheit im Bundesland deutlich einschränkt, ist auch ein Passus, der Demonstrationen auf Autobahnen pauschal verbietet. Dass die schwarz-gelbe Landesregierung mit dem Gesetzestext Klimaproteste im Fokus hatte, zeigt sich auch in der Gesetzesbegründung. Dort wurden die oftmals bei Klimaprotesten genutzten weißen Maleranzüge mit Uniformen von SA und SS gleichgesetzt.
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