Im jahrelangen Streit um bewaffnete Drohnen gibt es eine Einigung im Bundestag. In seiner Sitzung am 6. April hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Mittel dafür freigegeben. Die Aufklärungsdrohne Heron TP soll bewaffnet werden. Insgesamt werden für die Bewaffnung der Drohnen, die Ausbildung des Personals und die Gerätschaften rund 150 Millionen Euro eingeplant, so das Bundesministerium der Verteidigung.
Der Einigung geht ein jahrelanger Streit um bewaffnete Drohnen voraus. Mit den bewilligten Mitteln sollen jetzt insgesamt 140 Raketensätze zur Bewaffnung der Drohne Heron TP finanziert werden. Genaue Angaben zu dem Beschluss gibt es nicht, Details werden geheimgehalten.
Einsatz von Drohnen umstritten
Bereits im Jahr 2018, noch unter der großen Koalition, stimmte der Bundestag der Beschaffung der bewaffnungsfähigen, israelischen Aufklärungsdrohne Heron TP zu. Die Frage nach der tatsächlichen Bewaffnung sorgte aber immer wieder für Streit.
2020 hat das Verteidigungsministerium eine sogenannte Drohnendebatte geführt. Nach einer Veranstaltungsreihe wurde ein abschließender Bericht über bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr angefertigt und dem Bundestag übermittelt. Darin schlug das Ministerium „Grundsätze für den Einsatz von deutschen unmanned aircraft systems (AUS)“ vor.
Nach dem Bericht soll dem Einsatz von bewaffneten Dohnen grundsätzlich die Zustimmung des Bundestages vorausgehen. Außerdem sei ein Einsatz der Drohnen „gegen Personen grundsätzlich nur zur Abwehr einer drohenden Gefahr für Leib oder Leben zulässig.“
Die SPD hatte schließlich Ende des Jahres 2020 eine Bewaffnung blockiert, auch innerhalb der Fraktion gab es damals große Uneinigkeit.
Im Koalitionsvertrag verankert
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung gab es dann eine Einigung zu bewaffneten Drohnen. Dort heißt es:
Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen. Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Bei ihrem Einsatz gelten die Regeln des Völkerrechts, extralegale Tötungen – auch durch Drohnen – lehnen wir ab.
Dennoch ist der Einsatz von bewaffneten Drohnen weiterhin umstritten. Vor allem ethische Fragen stehen im Mittelpunkt der Debatten, darunter Bedenken, durch die unbemannten Kampfdrohnen würden Hemmschwellen gesenkt und Kampfhandlungen entgrenzt. Die schnelle Zustimmung zu der Bewaffnung der Drohnen wird auch der aktuellen Situation des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zugeschrieben.
Bei der bewaffneten Drohne Heron TP handelt es sich zunächst um eine Übergangslösung. Läuft alles nach Plan des Verteidigungsministeriums, wird sie im Jahr 2028 von der „Eurodrohne“ ersetzt. Auch diese Drohne kann bewaffnet werden.
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