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Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz eingereicht

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat zusammen mit dem Bündnis „SOGenannte Sicherheit“ und weiteren Einzelpersonen eine Verfassungsbeschwerde gegen Mecklenburg-Vorpommerns Sicherheits- und Ordnungsgesetz eingereicht.

„Unter dem Vorwand der Terrorabwehr hat die Regierungskoalition polizeiliche Befugnisse massiv ausgeweitet“, sagt Michael Milz vom Bündnis „SOGenannte Sicherheit“. Das Gesetz sei ein großer Schritt hin zu einem unkontrollierbaren Überwachungsstaat.

Im April 2020 hatte die Regierungskoalition aus CDU und SPD das Gesetz geändert und die Überwachungsbefugnisse für die Polizei ausgeweitet. Sie darf unter anderem Staatstrojaner einsetzen, dafür Wohnungen betreten und verdeckte Ermittler*innen einsetzen – ohne, dass eine aktuelle konkrete Gefahr besteht, bemängelt die GFF. „Damit kann praktisch jede Person umfassend überwacht werden“, heißt es in der Pressemitteilung zur Verfassungsbeschwerde. Die Kläger*innen sehen darin einen tiefen Eingriff in die Grundrechte und somit einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Eindringen in die Wohnung schlafender Personen befürchtet

Sie kritisieren insbesondere, dass – und wie – die Polizei durch das Gesetz Staatstrojaner einsetzen darf: Um die Späh-Software auf Geräten zu installieren, darf sie Wohnungen betreten. „Gerade weil Menschen ihre Smartphones oft pausenlos mit sich führen, ist es daher nicht ausgeschlossen, dass Polizeibeamt*innen nachts in die Wohnungen schlafender Menschen eindringen, um ihre Geräte zu infiltrieren“, so die GFF.

Außerdem ermöglicht das Gesetz, dass die Polizei Personen zur gezielten Kontrolle ausschreibt und diese Personen sowie ihre Fahrzeuge dann durchsuchen darf. „Betroffen sind aber auch Dritte, die sich zufällig im selben Fahrzeug wie die ‚Zielperson‘ befinden“, meint die GFF. So könne die Polizei Bewegungsprofile von zahlreichen Personen erstellen. Auch die im Gesetz vorgesehene Rasterfahndung sieht die GFF kritisch.

Und wer kontrolliert die Polizei?

Zudem stelle das Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern die rechtsstaatliche Kontrolle der Überwachungsmaßahmen nicht ausreichend sicher. Zwar soll der Landesdatenschutzbeauftragte die Polizei kontrollieren, darf aber laut dem Gesetz keine Anordnungen treffen.

Die Beschwerde gegen das Sicherheits- und Ordnungsgesetz aus Mecklenburg-Vorpommern reiht sich ein in eine länger werdende Liste von Klagen, die es auch in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen oder Baden-Württemberg gegen die jeweiligen Polizeigesetze gegeben hat.


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