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Geheimdienste: Bundesregierung verweigert Antwort zur Massenüberwachung

Die Bundesregierung grübelt schon seit Monaten, ob sie einen Handlungsbedarf sieht, der wegen eines höchstrichterlichen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 25. Mai dieses Jahres entstanden sein könnte. Im Juni versprach das Bundesinnenministerium, das Urteil werde „derzeit intensiv geprüft und ausgewertet“. Man stimme sich auch mit den „betroffenen Ressorts“ ab. Nun teilt das Ministerium mit, dass es auch noch weiter zu prüfen gedenkt. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (pdf) hervor, die wir veröffentlichen.

Es geht inhaltlich um die Einhegung der Befugnisse der Geheimdienste bei der Massenüberwachung der Kommunikation, insbesondere die des aktuell wieder in starker Kritik stehenden Bundesnachrichtendienstes (BND). Der hatte die Notwendigkeit, dass er weiterhin ohne Anlass enorme Datenmengen einsammeln müsse, immer wieder gerade auch am Beispiel Afghanistan zu begründen versucht. Dass aber die weitreichenden Befugnisse des Geheimdienstes in der aktuellen Afghanistan-Krise irgendwie hilfreich gewesen seien, behaupten nicht einmal mehr diejenigen, die sich sonst stets für mehr technische Überwachungsmaßnahmen und die anlasslose strategische Überwachung starkmachen.

Das BND-Gesetz gibt dem deutschen Auslandsgeheimdienst die Befugnis, massenhaft Kommunikationsdaten zu sammeln und auszuwerten. Das Urteil des EGMR legt für diese Massenüberwachung und für deren Beaufsichtigung neue Anforderungen fest. Wie es schon das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum BND-Gesetz aus dem Jahr 2020 festgestellt hatte, so fordert auch der Straßburger Gerichtshof, dass Geheimdiensten klare Schranken bei der Überwachung von Journalisten auferlegt werden.

Ob Reformbedarf besteht, wird noch immer geprüft

Da das Urteil des EGMR zwar gegen die britische Regierung und den dortigen Geheimdienst GCHQ erging, aber auch alle anderen Staaten der Europäischen Menschenrechtskonvention bindet, war bereits kurz nach der Entscheidung der Großen Kammer des Gerichtshofs bei der Bundesregierung eine Reaktion erfragt worden. Auf eine erneute schriftliche Frage des Abgeordneten und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Konstantin von Notz, am 10. August 2021 gab für das Innenministerium Hans-Georg Engelke nun eine weitere wenig aussagekräftige Antwort:

Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.

Der Staatssekretär verweist ansonsten nur auf seine vorherige Antwort vom Juni (pdf).

Konstantin von Notz (Grüne). - Alle Rechte vorbehalten Stephan Pramme

Der Grüne von Notz, der auch stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste ist, bemerkt dazu:

Zehn Jahre nach den Enthüllungen von Edward Snowden hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die britischen und schwedischen Gesetzesgrundlagen für weitgehend illegal erklärt und weiteren Reformbedarf bei der Kontrolle geheimdienstlicher Überwachungsmaßnahmen aufgezeigt. Aufgabe der Bundesregierung wäre es, das Urteil schnellstmöglich hinsichtlich zu ziehender gesetzgeberischer Konsequenzen zu analysieren. Solche hätten bereits im Rahmen der Reform der Aufsicht über den BND gezogen werden können und müssen. Darauf hatten auch die Sachverständigen in der Anhörung des Innenausschusses hingewiesen.

Stattdessen spiele die Bundesregierung aber weiter auf Zeit, so von Notz:

Offenkundig plant sie keine gesetzgeberischen Konsequenzen mehr in dieser Wahlperiode zu ziehen. Anders ist es kaum zu erklären, dass sie trotz mehrfacher Nachfragen rund ein knappes Viertel Jahr nach dem Urteil noch immer zu ziehende Konsequenzen prüft.

In vier Staaten Europas sammeln Geheimdienste massenhaft Kommunikationsdaten

Neben Großbritannien sind Frankreich, Schweden und eben Deutschland von dem Urteil des Gerichtshofs deswegen in besonderer Weise betroffen, da diese europäischen Staaten eine geheimdienstliche Massenüberwachung der Kommunikation per Gesetz erlauben. Hierzulande regelt das BND-Gesetz diese sogenannte „strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“. Es musste wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts überarbeitet und verbessert werden, da es in Teilen verfassungswidrig war.

Doch auch die in diesem Jahr erfolgte Reform des BND-Gesetzes steht in der Kritik. So sieht von Notz darin nur eine „unzureichende Neuregelung der Kontrolle der Arbeit der Nachrichtendienste“. Wegen der „Verweigerungshaltung der amtierenden Großen Koalition“ dürfte aus seiner Sicht dann erst eine neue Bundesregierung nach der Bundestagwahl vor der Aufgabe stehen, gesetzgeberisch auf das Urteil zu reagieren.

Keines der Länder mit geheimdienstlicher Massenüberwachung kann übrigens auf hilfreiche Erkenntnisse in der Afghanistan-Krise verweisen, obgleich nicht nur der BND, sondern auch etwa der mit Abstand größte der Geheimdienste, das britische GCHQ, den Militäreinsatz am Hindukusch seit Jahren als Begründung für die Notwendigkeit der Massenüberwachung der Kommunikation heranzieht.


Offenlegung: Ich war in dem hier angesprochenen Fall einer der Beschwerdeführer am Europäischen Gerichtshof.


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