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Recht auf Internet: Bundesnetzagentur legt Grundsätze für bezahlbares Internet fest

Seit vergangenem Jahr gibt es hierzulande das Recht auf einen erschwinglichen Internetzugang. Die Bundesnetzagentur hat jetzt festgelegt, was das genau bedeutet. Verbraucherschützer*innen und Glasfaserunternehmen sind unzufrieden und fordern Nachbesserungen.

Zwei Bauarbeiter verlegen eine Glasfaserleitung
Die Grundversorgung mit Internet soll nicht zu teuer werden. IMAGO / teamwork

Seit 2021 haben alle bundesdeutschen Haushalte ein Recht auf einen schnellen Internet- und Telefonanschluss. Anbieter solcher Dienste können seitdem dazu verpflichtet werden, Versorgungslücken etwa in entlegenen Gebieten zu schließen. Freiwillig passiert das oft nicht, weil sich der Ausbau für die Firmen wirtschaftlich nicht lohnt. Zudem muss der Anschluss für Kund*innen laut Gesetz auch in diesen Fällen „erschwinglich“ sein. Was das genau heißt, hat die Bundesnetzagentur jetzt festgelegt.

Monatlich darf die Nutzung der Dienste demnach nicht mehr kosten, als der bundesweite Durchschnitt vergleichbarer Angebote. Wenn für den Betrieb zusätzliche Kosten entstehen, die „über das übliche Maß hinausgehen“, sollen diese ebenfalls berücksichtigt werden. Das betrifft beispielsweise den Stromverbrauch einer Satellitenschüssel. So sollen für die Endnutzer*innen keine finanziellen Nachteile entstehen, gleich welche Technologie sie verwenden.

Kritik von Verbraucherschützer*innen und Branchenverband

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Orientierung an Durchschnittspreisen. Allerdings müsse die Breitband-Grundversorgung auch Menschen mit niedrigen Einkommen zugute kommen. „Vermieden werden sollte in jedem Fall, dass Bürger:innen den Anspruch auf Grundversorgung nicht wahrnehmen können, weil die Kosten schlichtweg nicht bezahlbar sind“, schreibt der vzbv an netzpolitik.org.

Wie viel der Internetzugang maximal konkret kosten darf, konnte die Bundesnetzagentur auf Anfrage von netzpolitik.org nicht beantworten. Das werde im Einzelfall geklärt.

Der Unternehmensverband „Bundesverband Glasfaseranschluss e. V.kritisiert hingegen, die marktüblichen Preise drohten auch „erheblich unter dem erschwinglichen Niveau“ zu liegen. Teile der Kund*innen wären in der Lage, deutlich mehr zu zahlen, als es die Grundsätze vorsehen. Der Verband bedauert, dass die Bundesnetzagentur das Ort herrschende Einkommensniveau nicht berücksichtigt. Dies würde es erlauben, die Preise nach oben anzupassen.

Auch die einmaligen Kosten für den Anschluss ans Netz begrenzen die neuen Grundsätze. Hier will die Bundesnetzagentur nicht nur den Bundesdurchschnitt heranziehen, sondern in Einzelfällen auch den durchschnittlichen Preis im Landkreis berücksichtigen. Auf diese Weise können „regionale Besonderheiten“ einbezogen werden, etwa dass es in ländlichen Gebieten mitunter aufwendiger ist, einen Anschluss zur Verfügung zu stellen.

Wie die Bundesnetzagentur mit der Kritik beider Seiten umgeht, bleibt abzuwarten. Positiv bewertet der vzbv, dass die Bundesnetzagentur die Grundsätze jährlich überprüfen möchte. Das würde Änderungen ermöglichen.

Neues Recht auf Internet

Die Grundsätze zur Erschwinglichkeit gelten ab sofort für all jene Fälle, in denen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Versorgungslücken zu schließen. Das betrifft indes nur Internet und Telefon an einem „festen Standort“, nicht aber den Mobilfunk.

Das zugrunde liegende Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ist im 2021 novellierten Telekommunikationsgesetz festgeschrieben. Seit Juni dieses Jahres gelten dafür verbindliche Mindestvoraussetzungen. demnach müssen jedem Haushalt 10 MBit/s im Download und 1,7 MBit/s im Upload bei einer Latenz von höchstens 150 Millisekunden zur Verfügung stehen. Wer schlechter oder gar nicht versorgt ist, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden. Sie verpflichtet die Unternehmen dann, eine Anbindung zu schaffen, die den Mindestanforderungen genügt.

Kritiker*innen reichen diese Standards für den Universaldienst nicht aus. So hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Mindestbandbreite von 30 Mbit/s im Download gefordert.


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