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Bundeskartellamt: Google ist groß

Der Buchstabe G in den Farben von Google (rot, gelb, grün, blau)
Das große G steht für Google. Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Lauren Edvalson

Google hat eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“, hat das Bundeskartellamt bekanntgegeben. Was wie ein Allgemeinplatz klingt, hat jedoch reale Konsequenzen für den Digitalkonzern. Denn mit dieser Feststellung können die deutschen Wettbewerbswächter anders mit Google umgehen. Möglich macht das eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die vor etwa einem Jahr in Kraft getreten ist.

„Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, denn auf dieser Grundlage kann das Bundeskartellamt jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen“, erklärt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Was unter diese Verhaltensweisen fällt, ist im GWB aufgezählt. Dazu gehört etwa, ausschließlich eigene Angebote auf Geräten vorzuinstallieren oder „andere Unternehmen daran zu hindern oder es ihnen zu erschweren, ihre eigenen Angebote zu bewerben“. Die Kartellaufseher dürfen solche Praktiken untersagen, wenn sie wettbewerbsgefährdend sind.

In einem Fallbericht begründet das Kartellamt seine Entscheidung ausführlicher. Es habe Gespräche mit Google gegeben, darüberhinaus habe das Kartellamt ermittelt und öffentliche Quellen ausgewertet. Es sei zum Ergebnis gekommen, „dass Google über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition verfügt, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet“. Der Konzern verfüge über mehrere marktstarke Dienste, etwa die Web-Suche, YouTube oder Android. Diese seien oft miteinander verbunden. Als weitere Argumente nennt der Fallbericht Googles starke Stellung auf dem Werbemarkt und den Zugang zu einer Vielzahl von Nutzer:innen-Daten.

„Schlüsselfunktion für das gesellschaftliche Leben“

Dabei habe Google nicht nur eine wirtschaftlich überragende Stellung: Besonders die Bedeutung der Web-Suche erstrecke sich „auf das gesellschaftliche Leben insgesamt“. „Als mit weitem Abstand größte und bedeutendste Suchmaschine der Welt kommt Google unter dem Aspekt der Teilhabe eine Schlüsselfunktion für das gesellschaftliche Leben in Deutschland und weltweit zu“, heißt es im Fallbericht.

Google ist das erste Unternehmen, dem das Kartellamt eine solche Bedeutung formal zuschreibt. Die Prüfung dazu hatte im vergangenen Mai begonnen. Neben Google startete die Behörde auch Verfahren gegen Facebook, Amazon und Apple. Die Ergebnisse dazu dürften bald folgen, im Dezember verkündete Mundt, die Verfahren würden „mit viel Nachdruck“ betrieben.

Laut dem Bundeskartellamt akzeptiert Google die Entscheidung, die zunächst für fünf Jahre gilt, und will keine Rechtsmittel einlegen. „Google erklärt damit allerdings ausdrücklich nicht, dass es zwingend mit allen vom Amt in der Entscheidung getroffenen tatsächlichen Feststellungen und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen einverstanden ist“, so das Bundeskartellamt weiter.


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