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Frankreich: „Twitter muss endlich Verantwortung übernehmen“

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Twitter muss seine Moderationsregeln offenlegen. Diese Entscheidung hat die französische Justiz am Dienstag gefällt. Vorausgegangen ist dem Urteil eine Klage mehrerer französischer Organisationen, darunter SOS Racisme und der Verband jüdischer Studierender Frankreichs (UEJF), die in ihrer Mitteilung über das Verfahren berichteten.  

In der Mitteilung der Organisation heißt es, das soziale Netzwerk werde von den Gerichten verpflichtet, der Aufforderung innerhalb von zwei Monaten nachzugehen. Die Offenlegung betrifft „alle administrativen, vertraglichen, technischen oder kommerziellen Dokumente“, die Twitter zur Bekämpfung der Verbreitung von Hassnachrichten einsetzt. Als Hassbotschaften definiert das Urteil unter anderem Attacken gegen die „Menschlichkeit, die Aufstachlung zum Rassenhass, des Hasses gegen Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Identität [und] der Aufstachlung zur Gewalt inklusive jener zur sexuellen und geschlechtsspezifischen Gewalt“.

Studie legt „Versäumnis“ Twitters dar

Grundlage für das Urteil war eine Klage aus dem Vorjahr von sechs Organisationen, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Antizionismus und Homophobie engagieren. Auslöser war eine Studie zur Hassrede auf Twitter, die die SOS Racisme, SOS Homophobie und UEJF vergangenes Frühjahr durchgeführt hatten. Laut dieser gab es nicht nur einen deutlichen Anstieg von hasserfüllten Tweets durch die Corona-Pandemie, sondern auch das „Versäumnis“ Twitters, diese angemessen zu regulieren.

Die Plattform hatte laut SOS Racisme von mehr als 1.100 gemeldeten hasserfüllten Tweets nur zwölf Prozent dieser Inhalte innerhalb von drei und fünf Tagen gelöscht. Dies widerspreche den Vereinbarungen in Artikel 6 des „Gesetzes für Vertrauen in die digitale Wirtschaft“, das Frankreich 2004 erlassen hatte.

Demnach sind Anbieter wie Twitter verpflichtet, eindeutig rechtswidrige Inhalte innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen und bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen. Dominique Sopo, Präsident von SOS Racisme, hatte vergangenes Jahr betont:

Diese Ergebnisse sind unerträglich. Seit Jahren machen wir die Plattformen auf ihre mangelnde Moderation aufmerksam und fordern den Gesetzgeber auf, den ihnen auferlegten Rechtsrahmen zu klären und zu stärken. Was dieser Test zeigt, ist eine massive Untätigkeit seitens einer Plattform, die sich offensichtlich weigert, die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die von ihr generierten Inhalte zu moderieren.

Plattformen mit Gesetzen zur Verantwortung ziehen

Die französische Regierung hat erst letztes Jahr ein neues Gesetz zur Regulierung von Hassrede verabschiedet, mit dem Online-Plattformen hasserfüllte, rassistische, homophobe, sexistische und antisemitische Meldungen innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung entfernen müssen. Bei Verstoß drohen den Plattformen Bußgelder von bis zu 1,25 Millionen Euro. Oppositions-Vertreter*innen hatten das neue Gesetz aufgrund der Beschränkung von Meinungsfreiheit zunehmend kritisiert.

Das Gesetz ähnelt dem 2017 in Deutschland in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Auch dieses soll Hasskriminalität im Internet regulieren und Plattformbetreibenden gesetzliche Vorschriften an die Hand geben. Auch hier hatten Kritiker*innen unter anderem eine Gefahr für die Meinungsfreiheit bemängelt.

Das Urteil des französischen Gerichts soll nun Nutzer*innen mehr Einblick und damit mehr Kontrolle über die Moderation von Hassrede geben. Der Verband jüdischer Studierende Frankreichs schrieb dazu, Twitter werde nicht länger ungestraft Hass auf seiner Plattform zulassen können. „Twitter muss endlich Verantwortung übernehmen, aufhören zu zögern und eher ethisch als an Profit und internationale Expansion denken.“


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