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Bundesverwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt illegal

Die Vorratsdatenspeicherung ist weiterhin rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht erneut festgestellt. Nur Bundesinnenministerin Nancy Faeser will Koalitionsvertrag und Gerichtsurteile nicht umsetzen und beharrt auf der anlasslosen und massenhaften Datenspeicherung.

Ein Karussell auf einem Jahrmarkt
Vorratsdatenspeicherung ist wie ein Zombie, ein totes Pferd oder wie ein Karussell: Es dreht sich ständig im Kreis zwischen Neueinführung und Gerichtsurteilen – nur mit weniger Spaß. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / aal.photo

Schon wieder hat ein Höchstgericht festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten rechtswidrig ist. Die Speicherpflicht im Telekommunikationsgesetz ist „in vollem Umfang unvereinbar der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und daher nicht anwendbar“. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei Verfahren entschieden: Gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten unionsrechtswidrig:

Unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH ist das Bundesverwaltungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Regelung im Telekommunikationsgesetz eine anlasslose, flächendeckende und personell, zeitlich und geografisch undifferenzierte Vorratsspeicherung eines Großteils der Verkehrs- und Standortdaten vorschreibt. Diese genügt schon deshalb nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, weil keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen.

Hintergrund ist das zweite deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das Union und SPD 2015 beschlossen. Die Internetzugangsanbieter Deutsche Telekom und Spacenet haben dagegen geklagt. Letztes Jahr hat der Europäische Gerichtshof erneut klargestellt, dass das deutsche Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Das stellt das Bundesverwaltungsgericht jetzt auf Bundesebene klar.

Damit steht erneut höchstrichterlich fest: Verkehrsdaten anlasslos und massenhaft zu speichern ist und bleibt illegal. Mit Quick Freeze gibt es längst eine Alternative, im Oktober hat das Justizministerium einen entsprechenden einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Forderung des Koalitionsvertrags umsetzt. Die Umsetzung scheitert an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die weiterhin Vorratsdatenspeicherung fordert – trotz eindeutiger Urteile.


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