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Lieferando: Verfahren um Darmstädter Betriebsrat geht in zweite Instanz

Ein Lieferando-Fahrer auf einem Rad vor einer verschwpommen fotografierten Straße

In Darmstadt hatten Lieferando-Fahrer*innen im Januar einen Betriebsrat gewählt. Lieferando hat die Wahl angefochten, das Arbeitsgericht Darmstadt erklärte sie nach mehreren Güteterminen am 26. August für unwirksam. Der Betriebsrat zieht nun vor das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt.

Bei dem Prozess geht es um eine Frage, die weitreichende Folgen für Lieferando-Fahrer*innen in ganz Deutschland haben kann: Viele von ihnen arbeiten in Städten ohne feste Lieferando-Niederlassung, so wie Darmstadt. Gibt es dort trotzdem einen eigenen Betrieb, für den die Fahrer*innen einen eigenen Betriebsrat gründen können?

Die Klärung dieser Frage zieht sich schon länger hin. Noch unter Foodora hatten Fahrer*innen in Münster einen Betriebsrat gegründet, obwohl das Unternehmen dort keine Niederlassung hatte. Das Verfahren wurde 2019 wegen eines Formfehlers eingestellt, die von Fahrer*innen erhoffte Festlegung gab es damals nicht.

Arbeitsgericht hat Lieferando zugestimmt

Das Arbeitsgericht Darmstadt hat die Einschätzung von Lieferando, in der Stadt gebe es keinen Betriebssitz, bestätigt. „Wir hatten die Darmstädter Wahlinitiatoren von Beginn darauf hingewiesen, dass im Zweifel ein Gericht entscheiden muss, ob die Wahl eines zusätzlichen Betriebsrats für nur das Darmstädter Liefergebiet rechtskonform sein könnte“, so ein Sprecher der Unternehmensmutter Takeaway zu netzpolitik.org. Man suche jedoch weiter den konstruktiven Dialog, „im Interesse einer funktionierenden Mitbestimmung für die gesamte Region.“

Der Darmstädter Betriebsrat hat Beschwerde gegen das Urteil beim Landesarbeitsgericht Hessen eingelegt. Bis dahin bleibt der jetzige Betriebsrat bestehen. „Wir werden uns vom Urteil nicht einschüchtern lassen und genauso weiterarbeiten wie bisher“, so der Vorsitzende des Betriebsrats zu netzpolitik.org. „Wir sehen uns weiter als einen eigenständigen, betriebsratsfähigen Betrieb.“ Bis es ein rechtskräftiges Urteil gebe, werde man bei der anstehenden Neuwahl auch wieder in Darmstadt wählen.

Betriebsrat fordert modernes Betriebsverfassungsgesetz

Als die aktuellen Regelungen geschrieben wurden, was wann ein eigenständiger Betrieb ist, war eine Organisation wie die von Lieferando noch nicht abzusehen. Deshalb brauche es eine Anpassung, meint der Betriebsratsvorsitzende.

„Die jetzige Definition des Betriebsbegriffs ist ziemlich schwierig auf unsere Betriebsstrukturen umzuleiten“, sagte er im Gespräch mit netzpolitik.org. „Fest steht aber, dass das Betriebsverfassungsgesetz für diese Art der Arbeit modernisiert werden muss – erst recht, wenn der Anwalt der Arbeitgeberin Urteile aus den 1960er Jahren bringt. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts wird ziemlich spannend sein, da hier hoffentlich Maßstäbe für andere Unternehmen und Städte ohne Hubs gesetzt werden können.“


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